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Allgemeine Geschäftsbedingungen

APG Europe ist unser Handelsname, unter dem unsere juristischen Personen im Handel tätig sind und Vereinbarungen schließen. Unsere rechtlichen Einheiten, die BV Aluglas United Gesellschaften in den Niederlanden, die Verbeeck Packaging Group NV in Belgien und die APG Europe GmbH in Deutschland, haben ihre eigene gesetzliche Haftung und spielen eine aktive Rolle bei der Bildung von Verträgen. BV Aluglas United Companies hat der Verbeeck Packaging Group NV und der APG Europe GmbH die Befugnis erteilt, im Namen von BV Aluglas Verenigde Bedrijven Verträge mit Dritten abzuschließen. Aus rechtlicher Sicht wird eine Vereinbarung mit der Gesellschaft Aluglas United Companies geschlossen. Alle Rechtspersonen verwenden APG Europe als Handelsnamen und bilden zusammen eine Verpackungsgruppe; APG Europe.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der B.V. ALUGLAS VERENIGDE BEDRIJVEN hinterlegt bei der Handelskammer Amsterdam am 1. Dezember 2012

1. Anwendbarkeit

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der B.V. ALUGLAS VERENIGDE BEDRIJVEN und ihren Kunden sowie alle Angebote bzw. vom Kunden erteilten Aufträge. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichungen von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns erst dann bindend, wenn wir sie dem Kunden schriftlich bestätigt haben. Mit der Unterzeichnung eines Vertrags erklärt der Kunde sein Einverständnis mit  der ausschließlichen Anwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ebenfalls für weitere vom Kunden mündlich, telefonisch, per Fax oder auf andere Weise erteilte Aufträge, ohne dass eine nachträgliche Bestätigung unsererseits erforderlich ist.

2. Angebote

  1. Angebote behalten ihre Gültigkeit in unveränderter Form für die im Angebot genannte Frist. Wird im Angebot keine solche Frist genannt, ist das Angebot freibleibend.
  2. Alle einem Angebot beiliegenden Preislisten, Broschüren und sonstigen Informationen wurden so genau wie möglich zusammengestellt. Sie sind für uns erst nach einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bindend. Wir sind dabei nicht verpflichtet, detaillierte Angaben zu machen.
  3. Alle mit dem Angebot verschickten Broschüren, Preislisten und technischen Daten in Form von Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Mustern etc. sowie alle anderen Schriftstücke bleiben unser geistiges Eigentum. Es ist dem Kunden untersagt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung derartige Informationen zu kopieren und/oder Dritten zur Nutzung zu überlassen oder zu verkaufen. Die Nutzung dieser Informationen ist auf den eigenen Gebrauch im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem ggf. erteilten Auftrag zu beschränken. Alle genannten Informationen sind auf Aufforderung sowie falls der Kunde nicht innerhalb der Angebotsfrist einen Vertrag unterzeichnet bzw. einen solchen Vertrag annulliert unverzüglich zurückzugeben.
  4. Wir sind berechtigt, die für die Erstellung eines komplizierten Angebots entstandenen Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen, wenn kein Vertrag zustande kommt. Falls ein solcher Fall eines komplizierten Angebots vorliegt, geben wir dies zuvor bekannt.
  5. Die angebotenen Preise gelten jeweils nur für die angegebenen Mengen.

3. Vertrag

  1. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Annahme und Bestätigung des Auftrags zustande. Im Falle einer bindenden Angebotsfrist kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung bzw. das bindende Angebot gibt den Vertrag korrekt und vollständig wieder.
  2. Eventuell zu einem späteren Zeitpunkt gemachte Ergänzungen und/oder Änderungen sowie Zusagen von uns oder unserem Personal sind erst nach einer schriftlichen Bestätigung unsererseits bindend.
  3. Für Lieferungen oder Leistungen, für die aufgrund ihrer Art und/oder ihres Umfangs kein Angebot und keine Angebotsbestätigung verschickt wird, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, die in einem solchen Fall den Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt.
  4. Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Kunde über eine ausreichende Bonität verfügt, um seinen vertraglichen Zahlungspflichten (fristgerecht) nachzukommen.
  5. Wir sind berechtigt, zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung oder danach vom Kunden das Stellen angemessener Sicherheiten für seine Zahlungs- und sonstigen vertraglichen Pflichten zu verlangen. 
  6. Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags Dritte einzuschalten. Falls möglich sprechen wir uns dabei mit dem Kunden ab.

4. Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt wird im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: Jeder vom Willen der Parteien unabhängige bzw. unvorhersehbare Umstand, aufgrund dessen die Forderung des Kunden nach Erfüllung des Vertrags nach billigem Ermessen für uns unzumutbar wäre. Als höhere Gewalt sind in jedem Fall zu verstehen: Arbeitskämpfe, übermäßiger (krankheitsbedingter) Ausfall an Arbeitskräften, Transportprobleme, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen/Bauteilen, Brände, öffentliche Maßnahmen wie etwa Ein- und Ausfuhrverbote, Rationierungen, Betriebsstörungen bei Lieferanten oder Zulieferern sowie Schlechtleistung unserer Lieferanten oder Zulieferer, die dazu führen, dass wir unseren Pflichten gegenüber dem Kunden nicht (mehr) nachkommen können.
  2. Falls nach unserem Ermessen der Fall höherer Gewalt von vorübergehender Art ist, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages solange auszusetzen, bis die die höhere Gewalt begründenden Umstände nicht mehr vorliegen.
  3. Ist der Fall höherer Gewalt nach unserem Ermessen von dauerhafter Art, so können die Parteien eine Regelung für die Aufhebung des Vertrags und die daraus sich ergebenden Folgen treffen. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, in irgendeiner Weise Schadensersatz zu zahlen.
  4. Wir sind berechtigt, die Bezahlung von vertraglich vereinbarten Leistungen zu verlangen, die vor dem Beginn der höheren Gewalt erbracht worden sind.

5. Preise

  1. Preisangaben verstehen sich außer bei bindenden Angebotsfristen freibleibend.
  2. Falls keine abweichenden Angaben gemacht werden, verstehen die Preise sich:
    • basierend auf den am Angebots- bzw. Auftragsdatum geltenden Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben, Steuern, Frachtkosten, Versicherungsbeiträgen und sonstigen Kosten;
    • basierend auf einer Lieferung frei Haus am Standort des Kunden oder einer anderen vom Kunden angegebenen Adresse in den Niederlanden, sofern nichts anderes vereinbart wurde; 
    • exkl. Umsatzsteuer und anderer Steuern und Abgaben;
    • bei Lieferung außerhalb der Niederlande basierend auf einer Lieferung ab Werk/Lager;
    • exkl. der Kosten für die Montage und Inbetriebnahme, sofern nichts anderes vereinbart und solche Kosten nicht gesondert angegeben wurden;
    • exkl. der Kosten für eine besondere Verpackung;
    • in Euro und unter dem Vorbehalt des Rechts auf Anpassung aufgrund von Währungskursänderungen.
  3. Für Bestellaufträge mit einem Rechnungswert von weniger als 550 € exkl. Umsatzsteuer fällt eine Auftragsbearbeitungsgebühr in Höhe von 62,-- € an. Für Webshop-Bestellungen mit einem Rechnungswert von weniger als 550 € exkl. Umsatzsteuer fällt eine Auftragsbearbeitungsgebühr in Höhe von 26,-- € an.
  4. Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer Kostenfaktoren sind wir unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Auftragspreis entsprechend anzupassen.

6. Transportkosten und Transportrisiko

  1. Art und Weise von Transport, Versand, Verpackung etc. werden von uns bestimmt. Eventuelle besondere Kundenwünsche hinsichtlich Verpackung und/oder Transport werden nur nach schriftlicher Bestätigung und gegen Erstattung der anfallenden Kosten erfüllt.
  2. Der Transport von Waren geschieht grundsätzlich auf unser Risiko. Davon ausgenommen sind Sendungen an Orte außerhalb der Niederlande. Wir haften stets höchstens bis zur Höhe des Kaufpreises der Waren. 
  3. In Ausnahmefällen werden zusätzliche Transport- und Handlingkosten gesondert auf dem Angebot und der Auftragsbestätigung angegeben. 

7. Lieferung und Lieferzeit

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, geschieht die Lieferung frei Haus am Standort des Kunden oder einer anderen vom Kunden angegebenen Adresse in den Niederlanden. Die Lieferung an Adressen außerhalb der Niederlande erfolgt ab Werk/Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem uns alle nötigen Informationen und Dokumente vorliegen. Unbeschadet der Bestimmungen von Art. 16 gilt als Zeitpunkt der Lieferung der Zeitpunkt des Abladens/Löschens der Waren (die tatsächliche Übergabe). Zu diesem Zeitpunkt geht das Risiko an den Waren auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Waren noch von uns montiert bzw. in Betrieb genommen werden. Für Lieferungen an Adressen außerhalb der Niederlande gelten die vereinbarten Incoterms (in der jeweils aktuellsten Fassung).
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bzw. die Verpackung spätestens 24 Stunden nach der Lieferung oder innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung, dass die Waren zur seiner Verfügung stehen, auf etwaige Mängel und Schäden zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, uns spätestens 24 nach der Lieferung über festgestellte Mängel und/oder Schäden zu informieren. Unterlässt er dies, so sind wir berechtigt, die Annahme von entsprechenden Reklamationen zu verweigern.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden können. In einem solchen Fall ist der Kunde zur Zahlung gemäß Art. 14 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Falls die Waren im Auftrag des Kunden einer Prüfung unterzogen werden, so gelten die Waren abweichend von Art. 7 Abs. 2 dann als geliefert, wenn sie oder deren wichtigsten Bestandteile beim betreffenden Hersteller (Dritte oder wir selbst) zur Prüfung/Genehmigung bereitstehen. Der Kunde ist hiervon im Voraus schriftlich in Kenntnis zu setzen. Das Risiko an den Waren geht zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, auch wenn wir den Transport übernehmen.
  6. Sind die Waren nicht innerhalb von zehn Tagen nach Meldung der erfolgten Lieferung abgenommen oder hält der Kunde im Falle von Abrufverträgen die vereinbarten Abruftermine nicht ein, so sind wir berechtigt, die betreffenden Waren in Rechnung zu stellen, während das Risiko an den Waren zu diesem Zeitpunkt vollständig auf den Kunden übergeht. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Versicherung zu sorgen.
  7. Falls die Waren nach der Bezahlung durch den Kunden gelagert oder aufbewahrt werden, trägt der Kunde das Risiko an den Waren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Versicherung zu sorgen.
  8. Vereinbarte Liefertermine gelten stets als feste Ausschlussfristen. Bei Überschreitung solcher Termine ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Frist von mindestens weiteren 14 Tagen für die Lieferung der Waren zu setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine Lieferung, so ist der Kunde zur Aufhebung des Vertrags berechtigt, ohne dass wir verpflichtet sind, in irgendeiner Form Schadensersatz zu leisten. Die genannte Frist von 14 Tagen gilt nicht für Sonderbestellungen, die eine lange Lieferfrist haben, für spezielle Anwendungen vorgesehen oder einer Prüfung zu unterziehen sind. Für solche Produkte gilt eine Frist, die in einem angemessenen Verhältnis zur Komplexität und Lieferzeit des Produkts steht.

8. Annahme, Prüfung, Reklamation

  1. Die Waren gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung der Waren andere als die unter Art. 7 Abs. 3 genannten Mängel schriftlich reklamiert. Reklamiert der Kunde Mängel, so ist er verpflichtet, die Waren solange unverändert zu lassen, bis wir die Mängel prüfen konnten.
  2. Falls eine Prüfung der Waren durch den Hersteller bzw. uns vereinbart wurde, so gelten die Waren als endgültig angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, nachdem er von dieser Möglichkeit in Kenntnis gesetzt worden ist, von seinem Anspruch auf Prüfung der Waren Gebrauch gemacht hat. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer die Kosten für die Prüfung und die Zertifizierung.
  3. Äußerlich erkennbare Mängel sind unverzüglich während der Prüfungen oder Tests in der betreffenden Fabrik des Zulieferers oder bei uns bzw., wenn keine Prüfungen oder Tests stattfinden, innerhalb der in Art. 7 Abs. 3 genannten Frist zu reklamieren.
  4. Rücksendungen werden nur angenommen, wenn:
    • a) wir einer Rücksendung zuvor schriftlich zugestimmt haben;
    • b) die Rücksendung franko geschieht, sofern nichts anderes vereinbart wurde;
    • c) vorrätige oder Standardmaterialien zurückgesendet werden; und
    • d) die Lieferung nicht länger als sechs Wochen zurückliegt.
  5. Falls uns kein Fehler nachgewiesen werden kann, stellen wir 20 % des Nettopreises als Kosten in Rechnung. Alle uns entstehenden Frachtkosten werden mit der fälligen Gutschrift verrechnet.

9. Produkt- und Mengentoleranzen

  1. Für in Nuancen abweichende Farbtöne übernehmen wir keine Haftung. Solche minimalen Farbabweichungen berechtigen den Kunden nicht, die Annahme der Lieferung zu verweigern.
  2. Bei Massenartikeln aus unserem Lieferprogramm behalten wir uns das Recht vor, die bestellte Menge um 10 % zu über- oder unterschreiten.
  3. Für die zulässigen Toleranzen wird auf die für die betreffenden Artikel geltenden international anerkannten Normen verwiesen, sofern nicht im Angebot ausdrücklich schriftlich von diesen abgewichen wurde und besondere Spezifikationen vereinbart wurden.

10. Geistige Eigentumsrechte 

  1. Die geistigen Eigentumsrechte an den von uns entwickelten Produkten bleiben bei uns, auch wenn die Entwicklung gemeinsam mit einem Kunden oder auf dessen Anweisung oder in Abstimmung mit ihm stattgefunden hat. 
  2. Bei Fertigung von Artikeln nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder anderen Vorgaben, die wir von unserem Auftraggeber oder über diesen von Dritten erhalten haben, garantiert der Auftraggeber, dass durch die Fertigung und/oder Lieferung der Artikel keine Patente, Markennutzungsrechte, Warenzeichen oder sonstigen Schutzrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hält uns schadlos gegenüber allen ggf. uns gegenüber in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen.

11. Garantie und Service

  1. Mangelhafte für den langfristigen Gebrauch bestimmte gelieferte Waren werden innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferung nach unserem Ermessen entweder repariert oder durch neue ersetzt, wenn der Mangel die vorgesehene Nutzung der Waren durch den Kunden unmöglich macht und nach unserem Urteil oder dem des Herstellers auf einen Konstruktionsfehler, die für ihre Herstellung verwendeten Materialien oder die Fertigung zurückzuführen ist. Verschleißteile wie etwa Schläuche, Filter, Berstscheiben, Dichtungen oder Stecker fallen nicht unter diese Garantie.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel innerhalb von 14 Tagen, nachdem er sie festgestellt hat oder nach billigem Ermessen hätte feststellen müssen, zu melden.
  3. Für die Reparatur und/oder Untersuchung vorgesehene Waren sind uns portofrei zuzusenden. Die Sendung ist dem zuständigen Ansprechpartner in unserem Unternehmen zuvor anzukündigen. Falls wir Reparaturen oder Untersuchungen außerhalb unseres eigenen Unternehmens vornehmen, sind wir berechtigt, dem Kunden die Reise- und Aufenthaltskosten sowie etwaige Transportkosten und die Kosten für die zu verwendenden Geräte in Rechnung zu stellen. Untersuchung und Reparatur finden grundsätzlich in unserem Unternehmen und während der normalen Arbeitszeiten statt. Ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Servicevertrags können Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten stattfinden. Lassen sich bei einer Untersuchung oder einem Reparaturversuch keine Mängel an den vorgelegten Waren feststellen, so trägt der Kunde alle entstandenen Kosten.
  4. Alle Ansprüche auf Reparatur oder Austausch verfallen, wenn der Kunde selbst Änderungen oder Reparaturversuche an den gelieferten Waren unternimmt oder unternehmen lässt oder er die gelieferten Waren nicht genau den beliegenden Vorschriften entsprechend, unsachgemäß oder für andere als die ursprünglich vorgesehenen Zwecke gebraucht.
  5. Kommt der Kunde nicht allen seinen Pflichten nach, so verwirkt er damit die in diesem Artikel genannten Ansprüche gegenüber dem Lieferanten.
  6. Über die in Abs. 1 dieses Artikels genannte Pflicht hinaus sind wir zu keinerlei Schadensersatzzahlungen verpflichtet. Ebenso haften wir nicht für Sachschäden oder körperliche Verletzungen, die bei beim Kunden im Zusammenhang mit diesem Artikel ausgeführten Arbeiten entstehen. 

12. Haftung

  1. Vorbehaltlich anderslautender zwingender Gesetzesvorschriften sind wir in keiner Weise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.  Die Gegenpartei hält uns schadlos gegenüber allen uns gegenüber als direkte Folge von Forderungen Dritter im Zusammenhang mit Vorfällen, Handlungen oder Unterlassungen, für die wir gemäß den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber der Gegenpartei nicht haften (einschließlich der Produkthaftung) entstehenden Ansprüchen auf Kostenerstattung, Schadensersatz und Zinsen. Unbeschadet dessen haften wir in keinem Fall für Schäden, die durch den nicht fachgerechten oder den nach objektiven Maßstäben unweckmäßigen Gebrauch der gelieferten Waren entstehen. Im Übrigen haften wir nicht für Schäden, die durch einen Mangel an unserem Produkt entstehen, wenn:
    • a) wir das Produkt nicht direkt geliefert haben;
    • b) unter Berücksichtigung der Umstände davon auszugehen ist, dass der Mangel, der den Schaden verursacht hat, nicht vorlag, als wir das Produkt in den Verkehr gebracht haben, oder dass dieser Mangel später entstanden ist;
    • c) dass der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass das Produkt verbindlichen öffentlichen Vorschriften entspricht;
    • d) dass der vorhandene Mangel nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem wir das betreffende Produkt in den Verkehr gebracht haben, nicht erkannt werden konnte;
    • e) der Mangel im Falle eines Teilproduktes durch die Konstruktion des Produktes, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produktes verursacht worden ist.
  2. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Artikels ist unsere Haftung (unter anderem) auf die Höhe der maximalen Auszahlung unserer Produkt-, Betriebsausfall- und Transportversicherung im betreffenden Fall begrenzt. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Artikels ist die Höhe des von uns gegenüber der Gegenpartei verursachen Betriebsausfallschadens stets auf den Nettorechnungswert der Lieferung begrenzt. 
  3. Die Erfüllung der geltenden Garantie-/Reklamationspflichten und/oder die Erstattung des festgestellten Schadens durch uns und/oder unsere(n) Versicherer gelten als alleiniger und vollständiger Schadensersatz. Die Gegenpartei verzichtet vollständig und ausdrücklich auf alle darüber hinausgehenden Ansprüche.
  4. Sofern dies nicht im Auftrag angegeben ist, leisten wir Unterstützung bei der Montage und der Erstinbetriebnahme ausschließlich auf Anfrage, Rechnung und Risiko des Kunden.
  5. Durch die Entgegennahme der gelieferten Waren durch oder im Namen der Gegenpartei verzichten diese und Dritte unabhängig von deren Höhe auf alle eventuellen Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz. Davon ausgenommen sind die Garantiepflichten. 
  6. Falls wir Waren zukaufen, gelten die für diese Transaktion ggf. geltenden unsere Rechte einschränkenden (Vertrags-)Bedingungen auch für die Gegenpartei, falls und insoweit wir uns darauf berufen. 

13. Zahlung

  1. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen netto und ohne Abzüge oder Aufrechnung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum per Einzahlung oder Überweisung auf ein von uns benanntes Bank- oder Girokonto zu begleichen. Wir sind zur Berechnung eines Kreditaufschlags berechtigt. Für die Bestimmung des Zahlungsdatums ist das auf unseren Kontoauszügen angegebene Valutadatum maßgeblich. Bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als 50.000 € exkl. USt., bei denen die Bonität des Kunden zu den üblichen Konditionen nicht abgesichert werden kann, sowie bei Investitionsvorhaben können wir, sofern nichts anderes vereinbart wurde, je nach Produkt und/oder der bei unserem Hersteller geltenden Konditionen die Zahlung des vereinbarten Preises in mehreren Raten verlangen.
  2. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, so ist er ohne die Notwendigkeit einer Inverzugsetzung zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Verzugszins liegt einen halben Prozentpunkt über dem gesetzlichen Verzugszinssatz pro (angebrochenen) Monat (6 % p. a.) auf Basis des Rechnungsbetrags, gerechnet ab 30 Tage nach Rechnungsdatum, zzgl. aller mit dem Inkasso des vertraglich vereinbarten Preises verbundenen Kosten, zum Beispiel für Rechtsbeistand (mindestens 15 %).
  3. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die geschuldeten Zinsen sowie die uns entstandenen Inkasso- und/oder Verwaltungskosten und danach auf die jeweils älteste offene Hauptforderung angerechnet.
  4. Falls der Kunde: 
    • a) Konkurs erklärt, sein Vermögen abtritt, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder sein Vermögen ganz oder teilweise verpfändet;
    • b) verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird; oder
    • c) nicht allen seinen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nachkommt;
    • d) seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise nicht in der dafür geltenden Frist nachkommt oder
    • e) sich in einem Arbeitskampf befindet oder sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon überträgt, zum Beispiel durch das Einbringen in eine zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft oder er den Unternehmenszweck ändert, so sind wir zur außergerichtlichen Aufhebung des Vertrags berechtigt, wobei alle aufgrund von uns erbrachter Leistungen und/oder Lieferungen vom Kunden geschuldeten Beträge unverzüglich und ohne die Notwendigkeit einer Mitteilung oder Inverzugsetzung und unbeschadet bestehender Ansprüche auf die Erstattung von Kosten sowie die Zahlung von Schadensersatz und Zinsen fällig werden.

14. Meldepflicht

Ist der Kunde zahlungsunfähig und gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich Behörden oder Unternehmensverbänden mitzuteilen, so ist der Kunde verpflichtet, dies gleichzeitig auch uns gegenüber schriftlich mitzuteilen.

15. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von uns gelieferten Waren einschließlich der von uns vertragsgemäß am Standort des Kunden oder dessen Auftraggebers von uns montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns vom Kunden im Zusammenhang mit dem betreffenden oder sonstigen mit der Lieferung in Zusammenhang stehenden Verträgen geschuldeten Beträge sowie der zugehörigen Zinsen und Kosten unser Eigentum.
  2. Im Fall einer Be- oder Verarbeitung oder Vermengung der gelieferten Waren durch oder beim Kunden erhalten wir ein Miteigentum an den so entstandenen Waren und/oder mit den gelieferten zusammengesetzten Waren im Umfang des Werts der ursprünglich gelieferten Waren.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren, solange sie nicht gebraucht werden, deutlich erkennbar von anderen Waren getrennt zu halten, bis der Eigentumsübergang erfolgt ist.
  4. In Fällen wie einer Zahlungsverweigerung oder einem Zahlungsverzug, einem beantragten Zahlungsaufschub, Konkurs, Entmündigung, Liquidation oder dem Tod des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche auf Schadensersatz ohne die Notwendigkeit einer Inverzugsetzung berechtigt, die gelieferten, aber nicht oder nicht vollständig bezahlten Waren außergerichtlich als Eigentum zurückzufordern und gegen die bereits geleisteten Zahlungen aufzurechnen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit unverzügliche Wiederinbesitznahme der noch nicht bezahlten beziehungsweise gemieteten Waren zu ermöglichen, unabhängig davon, wo sie sich befinden.
  6. Die Waren dürfen vom Kunden im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft oder benutzt, jedoch nicht belastet werden. Werden noch nicht bezahlte Waren weitergeliefert, so ist der Kunde verpflichtet, sich das Eigentum an diesen Waren vorzubehalten und uns auf Aufforderung unverzüglich alle Ansprüche auf den geschuldeten Betrag auf dem Wege eines besitzlosen Pfandrechts zu übertragen.

16. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht

  1. Alle unsere Angebote und Verträge sowie deren Erfüllung unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Alle Streitfälle zwischen den Parteien werden vor dem zuständigen Gericht bzw. den jeweils zuständigen weiteren Instanzen ausgetragen.

17. Hinterlegung

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 12. Juni 2012 bei der Handelskammer Amsterdam hinterleg